Beruflich oder betrieblich genutzte Arbeitszimmer - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Beruflich oder betrieblich genutzte Arbeitszimmer

Das Arbeiten von zu Hause aus wird immer beliebter und einfacher. Moderne Telekommunikationstechniken in vielen Bereichen machen es für Arbeitnehmer und Selbständige möglich, auch in ihrer privaten Wohnung jederzeit für Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten erreichbar zu sein. Wird eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt, können die dadurch entstehenden Kosten allerdings nicht in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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