Elektronische Kassensysteme richtig melden - über ELSTER

Seit dem 01.01.2025 gilt die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme nach § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) verpflichtend. Diese Mitteilungspflicht wurde zwar schon zum 01.01.2020 eingeführt, war bisher jedoch durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ausgesetzt.

Zurück