Familienförderung
Durch den sogenannten Familienleistungsausgleich erfolgt die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums durch die Auszahlung von Kindergeld oder durch die Berücksichtigung von Freibeträgen in der Steuerrechnung bei den Eltern. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Besteuerung von Eltern ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums, des Betreuungsbedarfs und des Erziehungsbedarfs ihrer Kinder nicht besteuert werden darf.