Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden fördert der Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Be-schäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistun-gen und Handwerkerleistungen. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20 % der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen.