Minijobber & Aushilfskräfte - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Minijobber & Aushilfskräfte

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 520€ (bis 30.09.2022: 450€) beträgt. Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit kommt es bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung an sich nicht an – aufgrund des Mindestlohns ergibt sich jedoch eine rechnerische Obergrenze. Bei der kurzfristigen Beschäftigung spielt das Zeitmoment eine Rolle.

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