OSS-Verfahren

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht. So ist unter anderem ein neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) enthalten: die sogenannte einzige Anlaufstelle oder One-Stop-Shop (OSS) sowie der sogenannte Import-One-Stop-Shop (IOSS).

Zurück