Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten, die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc., ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.

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