Verdeckte Gewinnausschüttung - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Verdeckte Gewinnausschüttung

Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ist gesetzlich nicht bestimmt, wird jedoch sowohl im Steuerrecht als auch im Handels- und Gesellschaftsrecht verwendet. Vor allem die Finanzgerichte versuchen, mit diesem Begriff Vermögensverlagerungen zwischen einer Körperschaft und ihren Anteilseignern zu erfassen und sachgemäß zu besteuern.

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