Merkblätter für Ärzte, Zahnärzte, Heilberufe und Apotheken - Rimmek | Obert | Haas - Steuerberater - Pfullendorf

Merkblätter für Ärzte, Zahnärzte, Heilberufe und Apotheken

Wir haben für Sie die wichtigsten Merkblätter für Mandanten zu verschiedensten Themen mit Hilfe des Deubner-Verlag Köln zum Download zusammengestellt.

Wir hoffen Sie hiermit bei grundsätzlichen Themen unkompliziert zu unterstützen.

Bei weiterführenden Fragen können Sie gerne anrufen!
Wir für Sie!


Arztpraxis und Vertragsarztzulassung

Die Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen – die sogenannte Vertragsarztzulassung – ist eine öffentlich-rechtliche Berechtigung. Sie berechtigt und verpflichtet einen Arzt, gesetzlich krankenversicherte Patienten zu den gesetzlichen Konditionen zu behandeln. Sie ist geregelt in den §§ 95 ff. im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), im Bundesmantelvertrag – Ärzte sowie in den hierzu ergangenen Zulassungsverordnungen. Die Zulassung ist Voraussetzung für die Ausübung der behandelnden Tätigkeit und an einen bestimmten Praxissitz gebunden. Möchte ein Arzt überörtlich tätig sein, ist ein gesondertes Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Gesundheitskosten im Steuerrecht

Für die Gesundheit ist nichts zu teuer – nicht umsonst sind die monatlichen Abgaben für die Krankenversicherung nicht selten ein erheblicher Teil der gesamten Abgaben und Steuern. Und auch die Kosten für Gesundheitsprodukte und -behandlungen, die nicht von Krankenkassen getragen werden, sind auch häufig nicht zu unterschätzen.

Umsatz- und Gewerbesteuer bei Heilberufen

Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und viele andere heilberuflich Tätige gelten steuerlich grundsätzlich als Freiberufler und zahlen deshalb weder Gewerbe- noch Umsatzsteuer.