Bildungskosten für Beruf und Studium

Die steuerliche Berücksichtigung von beruflichen Aus- oder Fortbildungskosten führt zur Frage: Lassen sich die Kosten für Berufsausbildung oder Studium als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben vollumfänglich absetzen? Oder können sie nur begrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden? Wesentliche Bedeutung kommt dabei dem Begriff der Erstausbildung zu.

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